AGB
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Fassung 08/2011
I. Allgemeines
Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz nur, wenn wir uns schriftlich mit Ihnen einverstanden erklären.
Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung von Max Weigel Industriebedarf+Arbeitsschutz.
Zwischenverkauf vorbehalten.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
Die von
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz genannten Preise verstehen sich ab der Handelsniederlassung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und eventuell anfallender
sonstiger Abgaben wie Zölle, Nebenkosten etc..
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder für Rechnungskunden mit Kundenkonto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto.
Bei Verzug ist
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, bei Nachweis eines höheren Satzes der von uns an
unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen diesen Zinssatz zu berechnen.
III. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Neben-Forderungen Eigentum von
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur völligen Tilgung der gesamten Verbindlichkeiten des Kunden aus
Warenlieferungen und sonstigen Leistungen von
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz. Er dient
auch zur Sicherung des Saldo.
Forderungen, die dem Kunden während der Dauer des Eigentumvorbehaltes aus einer Weiterveräußerung an Dritte entstehen, tritt dieser schon jetzt in Höhe der noch ausstehenden Forderungen von
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden dieser ab. Auf Verlangen von
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz hat der Kunde über diese Forderungen alle gewünschten Auskünfte und schriftliche Abtretungserklärungen zu erteilen. Bei
Kreditverkäufen hat der Kunde den bestehenden Eigentumsvorbehalt seinem Abnehmer offenzulegen. Ohne Zustimmung von
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz darf eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltswaren nicht vorgenommen werden.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern oder im Rahmen seines Verbrauches oder Produktion zu verwenden.
Be - und Verarbeitung erfolgen für
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz als Hersteller ohne sie zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten
Waren. Bei Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltswaren mit eigenen Waren des Kunden erwirbt
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz das alleinige Eigentum an der neuen Sache.
Erlischt das Eigentum von
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrecht an dem neuen Gegenstand
im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz.
Max Weigel Industriebedarf+Arbeitsschutz kann die Vorbehaltsware jederzeit besichtigen oder herausverlangen, wenn ihr Zahlungsanspruch gefährdet erscheint. Der Kunde gestattet Max Weigel Industriebedarf+Arbeitsschutz insoweit unwiderruflich das Betreten seiner Räume und die Wegnahme der Ware, ohne das hierin verbotene Eigenmacht liegt.
Erfolgt ein Zugriff auf Vorbehaltsware durch Dritte, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch Pfändung, so hat der Kunde den Dritten sogleich auf das Eigentum von Max Weigel Industriebedarf+Arbeitsschutz hinzuweisen und Max Weigel Industriebedarf+Arbeitsschutz über den Zugriff durch sofortige Übermittlung etwaiger Unterlagen bzw. schriftliche Mitteilung zu unterrichten.
Alle zur Aufhebung des Zugriffes und zur Wiederbeschaffung der Waren anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Vorbehaltsware befindet, nicht wirksam, so gilt die in dem entsprechenden Rechtskreis dem Eigentumsvorbehalt
oder der Abtretung entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist hierzu die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so ist er verpflichtet alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung
solcher Rechte erforderlich sind.
IV. Abnahme und Prüfung
Bei Versendung der Waren kann
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluß jeder Haftung auswählen.
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, jedoch spätestens mit verlassen des Lagers, geht jede Gefahr auf den Käufer über.
Zum Abschuß einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer.
V. Gewährleistung und Haftung
Mängelrügen können nur anerkannt werden, wenn diese binnen 10 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich zugehen.
Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten Waren können nur sofort nach Erhalt schriftlich vorgebracht werden.
Im Falle berechtigter Beanstandungen werden fehlerhaften Waren von
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz nach deren Wahl kostenlos instandgesetzt, ausgetauscht oder gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages zurückgenommen. Eine Herabsetzung
des
Kaufpreises ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur dann zu, wenn der Schaden durch zumindest grobe Fahrlässigkeit von Max
Weigel Industriebedarf+Arbeitsschutz verursacht ist. Eine eventuelle Ersatzpflicht von Max
Weigel Industriebedarf+Arbeitsschutz ist auf 10% der jeweiligen Vertragssumme begrenzt.
Desweiteren entfällt die Haftung für Max Weigel Industriebedarf+Arbeitsschutz für Sach- und Personenschäden bei einem bestimmungswidrigen oder unsachgemäßen Gebrauch der Waren. Dies gilt auch für den Fall, daß Schutzvorschriften und -maßnahmen nicht eingehalten
werden, die bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch bzw. von Max Weigel Industriebedarf+Arbeitsschutz nicht bekannten Gebrauchsanwendungen zu beachten sind und es deshalb zu Schäden kommt.
VI. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das für Max Weigel Industriebedarf+Arbeitsschutz örtlich zuständige Gericht anzurufen. Max Weigel Industriebedarf+Arbeitsschutz ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
VII. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz und dem Kunden gilt lediglich Deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen und auch des Vertrages als solchem nicht berührt. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich mit
Max Weigel
Industriebedarf+Arbeitsschutz Regelungen zu vereinbaren, welche den unwirksamen Bestimmungen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt entsprechenden oder möglichst nahe
kommen.